Beim E-Check in Wiesloch prüfen wir Ihre Elektroanlage durch Sichtprüfung und Messung auf Sicherheit und Funktion. Für Privathaushalte ist der E-Check freiwillig. Gewerbebetriebe müssen ihre elektrischen Anlagen und Geräte nach DGUV Vorschrift 3 regelmäßig prüfen lassen. Vermieter nutzen die Prüfung, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Für wen sich ein E-Check lohnt
- Hauskäufer: vor dem Einzug wissen, in welchem Zustand die Elektrik ist
- Vermieter: bei Mieterwechsel den Zustand dokumentieren
- Betriebe und Praxen: wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
- Eigentümer älterer Häuser: Klarheit, ob Sanierungsbedarf besteht
- Nach Wasserschaden oder Brand: Sicherheit, bevor die Anlage wieder genutzt wird
Was beim E-Check geprüft wird
Zuerst sehen wir uns die Anlage an: Verteiler, Leitungen, Steckdosen, Schalter, Anschlüsse. Danach messen wir. Wichtig sind der Isolationswiderstand, der Schutzleiter, die Schleifenimpedanz und die Auslösung der FI-Schutzschalter. Bei Betrieben kommen die ortsveränderlichen Geräte dazu, also alles mit Stecker: vom Wasserkocher bis zur Bohrmaschine.
Halil Tavsan und Ahmet Bilgin führen die Prüfungen selbst durch. Was sie messen, erklären sie Ihnen direkt vor Ort, nicht erst im Protokoll.
- Sichtprüfung von Verteiler, Leitungen, Steckdosen und Schaltern
- Durchgängigkeit des Schutzleiters
- Isolationswiderstand der Stromkreise
- Schleifenimpedanz und Abschaltbedingungen
- Auslösestrom und Auslösezeit der FI-Schutzschalter
- Funktionsprüfung, bei Betrieben zusätzlich ortsveränderliche Geräte
So bereiten Sie den Prüftermin vor
Für die Prüfung müssen einzelne Stromkreise kurz abgeschaltet werden. Speichern Sie also offene Arbeit am Computer und planen Sie kurze Unterbrechungen ein. Der Zählerschrank und die Verteiler sollten frei zugänglich sein. In Betrieben hilft eine Liste der Geräte und Räume, damit nichts vergessen wird. Wenn es schon frühere Prüfprotokolle gibt, legen Sie diese bereit.
Elektroprüfung DGUV V3 für Betriebe
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ihrem Betrieb in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Die Fristen legt der Unternehmer auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung fest. Die Durchführungsanweisungen nennen Richtwerte, die je nach Einsatzbedingung kürzer oder länger ausfallen. Kommt es zu einem Unfall, fragt die Berufsgenossenschaft nach den Prüfprotokollen.
| Prüfobjekt | Beispiele | Richtwert für die Prüffrist |
|---|---|---|
| Ortsfeste Anlagen | Verteiler, Leitungen, fest angeschlossene Geräte | 4 Jahre (Richtwert) |
| Ortsveränderliche Geräte im Büro | PC, Drucker, Kaffeemaschine | bis zu 2 Jahre, nach Gefährdungsbeurteilung |
| Ortsveränderliche Geräte bei starker Beanspruchung | Werkzeug, Baustellengeräte | deutlich kürzer, oft 3 bis 12 Monate |
E-Check für Vermieter
Ein gesetzlich festgelegtes Prüfintervall für private Mietwohnungen gibt es nicht. Vermieter haben aber eine Verkehrssicherungspflicht: Die Elektrik muss sicher sein. Ein E-Check, etwa beim Mieterwechsel, dokumentiert den Zustand und hilft im Schadensfall gegenüber Versicherung und Mieter. Fallen bei der Prüfung Mängel an, beheben wir sie auf Wunsch gleich mit. Bei sehr alten Anlagen lohnt der Blick auf eine Elektrosanierung im Altbau.
E-Check beim Hauskauf
Bei der Besichtigung eines gebrauchten Hauses sieht man frische Farbe, aber selten den Zustand der Leitungen. Ein E-Check vor oder kurz nach dem Kauf zeigt, ob die Elektrik weiter genutzt werden kann oder ob eine Sanierung ansteht. Das hilft bei der Kostenplanung und beim Zeitplan für Renovierung und Einzug. Steht ohnehin eine PV-Anlage oder Wallbox auf der Liste, prüfen wir gleich mit, ob der Zählerschrank dafür taugt.
Ergebnis und Protokoll
Nach der Prüfung bekommen Sie ein Protokoll mit allen Messwerten und einer Liste der festgestellten Mängel. Wir sortieren sie nach Dringlichkeit: Was muss sofort behoben werden, was beim nächsten Umbau? Typische Befunde sind fehlende FI-Schutzschalter, lose Klemmen oder überlastete Stromkreise. Wenn der FI-Schalter häufig auslöst, hilft vorab unser Ratgeber FI-Schalter löst aus.
Sagen Sie uns, ob es um ein Wohnhaus, eine Mietwohnung oder einen Betrieb geht. Wir nennen Ihnen den Umfang und vereinbaren einen Prüftermin.







