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Halil Tavsan prüft eine Steckdose mit einem Messgerät bei einem E-Check in Wiesloch

E-Check in Wiesloch: Elektroprüfung nach VDE und DGUV V3

E-Check in Wiesloch: Wir prüfen Ihre Elektroanlage und Geräte nach VDE und DGUV Vorschrift 3 und dokumentieren das Ergebnis in einem klaren Protokoll.

Beim E-Check in Wiesloch prüfen wir Ihre Elektroanlage durch Sichtprüfung und Messung auf Sicherheit und Funktion. Für Privathaushalte ist der E-Check freiwillig. Gewerbebetriebe müssen ihre elektrischen Anlagen und Geräte nach DGUV Vorschrift 3 regelmäßig prüfen lassen. Vermieter nutzen die Prüfung, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Für wen sich ein E-Check lohnt

  • Hauskäufer: vor dem Einzug wissen, in welchem Zustand die Elektrik ist
  • Vermieter: bei Mieterwechsel den Zustand dokumentieren
  • Betriebe und Praxen: wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3
  • Eigentümer älterer Häuser: Klarheit, ob Sanierungsbedarf besteht
  • Nach Wasserschaden oder Brand: Sicherheit, bevor die Anlage wieder genutzt wird

Was beim E-Check geprüft wird

Zuerst sehen wir uns die Anlage an: Verteiler, Leitungen, Steckdosen, Schalter, Anschlüsse. Danach messen wir. Wichtig sind der Isolationswiderstand, der Schutzleiter, die Schleifenimpedanz und die Auslösung der FI-Schutzschalter. Bei Betrieben kommen die ortsveränderlichen Geräte dazu, also alles mit Stecker: vom Wasserkocher bis zur Bohrmaschine.

Halil Tavsan und Ahmet Bilgin führen die Prüfungen selbst durch. Was sie messen, erklären sie Ihnen direkt vor Ort, nicht erst im Protokoll.

  • Sichtprüfung von Verteiler, Leitungen, Steckdosen und Schaltern
  • Durchgängigkeit des Schutzleiters
  • Isolationswiderstand der Stromkreise
  • Schleifenimpedanz und Abschaltbedingungen
  • Auslösestrom und Auslösezeit der FI-Schutzschalter
  • Funktionsprüfung, bei Betrieben zusätzlich ortsveränderliche Geräte

So bereiten Sie den Prüftermin vor

Für die Prüfung müssen einzelne Stromkreise kurz abgeschaltet werden. Speichern Sie also offene Arbeit am Computer und planen Sie kurze Unterbrechungen ein. Der Zählerschrank und die Verteiler sollten frei zugänglich sein. In Betrieben hilft eine Liste der Geräte und Räume, damit nichts vergessen wird. Wenn es schon frühere Prüfprotokolle gibt, legen Sie diese bereit.

Elektroprüfung DGUV V3 für Betriebe

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ihrem Betrieb in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Die Fristen legt der Unternehmer auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung fest. Die Durchführungsanweisungen nennen Richtwerte, die je nach Einsatzbedingung kürzer oder länger ausfallen. Kommt es zu einem Unfall, fragt die Berufsgenossenschaft nach den Prüfprotokollen.

PrüfobjektBeispieleRichtwert für die Prüffrist
Ortsfeste AnlagenVerteiler, Leitungen, fest angeschlossene Geräte4 Jahre (Richtwert)
Ortsveränderliche Geräte im BüroPC, Drucker, Kaffeemaschinebis zu 2 Jahre, nach Gefährdungsbeurteilung
Ortsveränderliche Geräte bei starker BeanspruchungWerkzeug, Baustellengerätedeutlich kürzer, oft 3 bis 12 Monate

E-Check für Vermieter

Ein gesetzlich festgelegtes Prüfintervall für private Mietwohnungen gibt es nicht. Vermieter haben aber eine Verkehrssicherungspflicht: Die Elektrik muss sicher sein. Ein E-Check, etwa beim Mieterwechsel, dokumentiert den Zustand und hilft im Schadensfall gegenüber Versicherung und Mieter. Fallen bei der Prüfung Mängel an, beheben wir sie auf Wunsch gleich mit. Bei sehr alten Anlagen lohnt der Blick auf eine Elektrosanierung im Altbau.

E-Check beim Hauskauf

Bei der Besichtigung eines gebrauchten Hauses sieht man frische Farbe, aber selten den Zustand der Leitungen. Ein E-Check vor oder kurz nach dem Kauf zeigt, ob die Elektrik weiter genutzt werden kann oder ob eine Sanierung ansteht. Das hilft bei der Kostenplanung und beim Zeitplan für Renovierung und Einzug. Steht ohnehin eine PV-Anlage oder Wallbox auf der Liste, prüfen wir gleich mit, ob der Zählerschrank dafür taugt.

Ergebnis und Protokoll

Nach der Prüfung bekommen Sie ein Protokoll mit allen Messwerten und einer Liste der festgestellten Mängel. Wir sortieren sie nach Dringlichkeit: Was muss sofort behoben werden, was beim nächsten Umbau? Typische Befunde sind fehlende FI-Schutzschalter, lose Klemmen oder überlastete Stromkreise. Wenn der FI-Schalter häufig auslöst, hilft vorab unser Ratgeber FI-Schalter löst aus.

Sagen Sie uns, ob es um ein Wohnhaus, eine Mietwohnung oder einen Betrieb geht. Wir nennen Ihnen den Umfang und vereinbaren einen Prüftermin.

Fragen zu E-Check

Wie lange dauert ein E-Check im Einfamilienhaus?

Das hängt von der Größe und der Zahl der Stromkreise ab. Für ein übliches Einfamilienhaus reicht meist ein Teil eines Arbeitstags. Bei Betrieben richtet sich die Dauer vor allem nach der Zahl der Geräte.

Muss ich als Privatperson einen E-Check machen lassen?

Nein, für selbst genutztes Wohneigentum ist er freiwillig. Er ist aber eine gute Gelegenheit, versteckte Mängel zu finden, etwa vor einem Hauskauf oder nach vielen Jahren ohne Prüfung.

Bekommen geprüfte Geräte eine Prüfplakette?

Ja, bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 kennzeichnen wir geprüfte Geräte mit einer Plakette, auf der der nächste Prüftermin steht. Dazu gibt es das Protokoll als Nachweis.

Was passiert, wenn ein Gerät durchfällt?

Es wird gekennzeichnet und darf nicht weiter benutzt werden, bis es repariert oder ersetzt ist. Bei einfachen Fehlern wie einem beschädigten Stecker können wir oft direkt helfen.

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